Wir führen nur PCR-Tests durch. Sie gelten als das zuverlässigste Verfahren, um einen 'Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 abzuklären. Sie werden ausschließlich durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt und müssen durch ein Labor ausgewertet werden.
Zum 12. Februar 2022 trat
eine neue Testverordnung in Kraft.
Wesentliche Neuerungen:
Testmöglichkeiten in Oerlinghausen
Tests für Reisende und Reiserückkehrer:
Bei "unseren" Patienten führen wir die PCR-Tests kostenpflichtig als IGeL-Leistung durch,
bitte melden Sie sich telefonisch an.
In Vertretungsfällen (wenn Ihr Arzt krank oder im Urlaub ist) melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe Ihres Hausarztes.
Tests und Atteste, z.B. für
Arbeitgeber:
Diese Tests dürfen wir nicht über Kasse oder Gesundheitsamt abrechnen, sondern müssen sie Ihnen als IGeL-Leistungen privat in Rechnung stellen.
Antikörper-Tests:
Diese Tests dürfen wir nicht über Kasse oder Gesundheitsamt abrechnen, sondern müssen sie Ihnen als IGeL-Leistungen privat in Rechnung stellen.
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