Zuerst zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt
„Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten“
(Quelle: www.bg-verkehr.de)
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