Liebe Patienten,
ab sofort werden Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente nur noch in Ausnahmefällen auf Papier ausgedruckt.
Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber Arztpraxen zur Nutzung des E-Rezepts verpflichtet
(→ § 360 Sozialgesetzbuch V (SGB V)). Ansonsten müssen wir mit Sanktionen rechnen.
Was ändert sich für Sie als Patient?
Im Grund dauert die Ausstellung des Rezeptes lediglich einen Tag länger, da die E-Rezepte nicht signiert werden können, bevor die Versichertenkarte eingelesen ist.
Sprich das Rezept ist einen Werktag nach einlesen der Versicherungskarte in der Apotheke abrufbar.
Wenn die Karte bereits eingelesen wurde ist das Rezept weiterhin wie gewohnt am nächsten Werktag abrufbar.
Zur Vereinfachung des Ablaufs können Sie selbstverständlich auch so vorsorglich Ihre Karte einlesen lassen für das laufende Quartal.
Überweisungen, Heilmittelverordnungen sowie Hilfsmittel werden weiterhin wie gewohnt auf Papier ausgestellt.
Weiterhin gilt auch: Rezepte die Mittwoch`s und Freitags Nachmittags sowie am Wochenende auf unserem Rezeptband bestellt werden, werden erst am nächsten Werktag bearbeitet!!
Allgemeine Zusatzinfo zu Überweisungen:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Ihr Praxisteam
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