Eltern minderjähriger Kinder melden selbst die Krankheit ihres Kindes an die Schule und tragen die Verantwortung für die Richtigkeit. Ein ärztliches Attest kann durch die Schule nach den Richtlinien des Landes NRW nur in begründeten Einzelfällen verlangt werden.
Wir stellen Atteste für Schüler nur bei solchen Einzelfällen bzw. bei volljährigen Schüler/innen und
nur nach einer ärztlichen Untersuchung aus.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir verpflichtet sind, alle Atteste nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abzurechnen.
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