Die Jugendgesundheitsuntersuchung, J1, wendet sich an Jugendliche im Alter von 12 Jahren bis spätestens zum 15. Geburtstag. Nach einer längeren Zeitspanne bietet sie noch einmal die Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Kindes, seinen Impfstatus und seine Entwicklung insgesamt zu überprüfen. Sollte es Probleme geben, zum Beispiel Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben, können diese bei der J1 frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Wenn Ihr Kind es möchte, können Sie es auch begleiten, es kann auch einen Freund oder eine Freundin mitnehmen. Die Entscheidung, wo und wie es diese letzte Untersuchung des Früherkennungsprogramms durchführen lassen möchte, sollten Sie Ihrem Kind überlassen. Mitnehmen muss es lediglich seine Versicherungskarte und seinen Impfpass.
Kernstück: Die körperliche Untersuchung
Bei der J1 misst der Arzt oder die Ärztin nochmals Körpergröße, Gewicht und Blutdruck, überprüft die Körperfunktionen und kontrolliert, ob Ihr Kind richtig sieht und hört. Gegebenenfalls wird noch etwas Blut abgenommen, um die Blutwerte zu überprüfen. Bei diesem Termin wird auch der Impfschutz Ihres Kindes überprüft und - wenn erforderlich - vervollständigt.
Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch
Der Übergang vom Kindsein ins Erwachsenenalter ist eine oft schwierige Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Da taucht sicherlich manche Frage auf, die Ihr Kind vielleicht lieber mit jemand anderem als mit seinen Eltern klären möchte.
Bei der J1 kann Ihr Kind mit dem Arzt oder der Ärztin seines Vertrauens in Ruhe über alles sprechen, was ihm vielleicht unter den Nägeln brennt: über Sexualität und Verhütung, Drogen, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Essstörungen, aber auch über mögliche Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis. Auf all seine Fragen erhält es kompetente Antworten und kann sichergehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt.
Denn auch wenn Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Ihr Kind dies nicht möchte, darf der Arzt oder die Ärztin hierüber keine Auskunft geben, es sei denn, es bestünde eine Gefahr für die Gesundheit des Kindes.
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