Jugendschutzuntersuchungen
NEU seit dem 01.10.23!
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Diese sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine ausgefüllte ärztliche Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorliegt.
Ab Oktober 2023 ist der UBS digital: Die Einführung des neuen digitalisierten Verfahrens führt zu einer erheblichen Entlastung von Jugendlichen, Eltern und anderen Personensorgeberechtigten, Verwaltung und Ärzteschaft in Nordrhein-Westfalen.
Hier geht´s zur Anleitung: https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung
Jugendliche ohne digitale Möglichkeit können den UBS-ID über die kommunalen Bürgerbüros persönlich beantragen
WICHTIG: für Nachuntersuchungen muss eine neue UBS-ID beantragt werden
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